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Elektronische Patient*innenakte – was sollte ich beachten?
Mathias Kuske, Trainer, Mediator, Datenschutzbeauftragter (IHK) und HIV-Aktivist, Berlin
Friedberger Anlage 24
2. OG
60316 Frankfurt
Deutschland
Elektronische Patient*innenakte – was sollte ich beachten?
Ab 2025 wird die sog. elektronische Patient*innenakte (ePA) für Alle eingeführt, sofern nicht individuell widersprochen wird. Die ePA wird „von Beginn an eine vollständige, weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht enthalten. Ärztinnen und Ärzte können so besser nachvollziehen, welche Medikamente eingenommen werden, das erhöht die Patientensicherheit. Weitere solcher Anwendungsfälle – wie eine elektronische Patientenkurzakte und Laborbefunde – werden folgen“ (Quelle: BMG). Was bedeutet das für Menschen mit HIV? Welche Informationen werden genau festgehalten? Ist die Akte mit meiner elektronischen Krankenversicherungskarte verknüpft? Wie kann ich die hinterlegten Informationen steuern? Dazu informiert und berät uns Mathias Kuske.
Mathias Kuske, Trainer, Mediator, Datenschutzbeauftragter (IHK) und HIV-Aktivist, Berlin
Annette Piecha
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