Sozialberatung

Sozialberatung
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Die Sozialberatung bietet Hilfestellung und Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragestellungen an. In ihr werden zahlreiche Aspekte adressiert, die für die existentielle Absicherung des Einzelnen von zentraler Bedeutung sind.

Migrant*innenberatung

 

In Zusammenarbeit mit den Instanzen der medizinischen Versorgung und anderen Fachdiensten besteht unsere vorrangige Aufgabe darin, medizinisches Basiswissen zur HIV-Infektion und dem Umgang mit der Erkrankung sowie deren Behandelbarkeit zu vermitteln. Psychosoziale Fragestellungen werden ebenfalls behandelt und adäquate Selbsthilfe-Prozesse vorgeschlagen und ggf. eingeleitet. Darüber hinaus stehen ausländer- und sozialrechtliche Fragen im Mittelpunkt der Beratung.

Termine können über das Sekretariat vereinbart werden.

Rentenberatung

 

Die Rentenberatung ist ein Teil der sozialrechtlichen Beratung der AHF. Aufgrund der Fortschritte der medizinischen Entwicklung können immer mehr Menschen mit HIV weiterhin ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen und müssen seltener einen Antrag wegen Erwerbsminderung stellen. Umso mehr haben aber Fragen zur beruflichen Rehabilitation/Leistungen zur Teilhabe und zur medizinischen Rehabilitation zugenommen. Unabhängig davon sind wir auch gerne bei Klärung Ihres Rentenkontos („Kontenklärung“) behilflich.

Weiterhin spielen zunehmend Fragen zum Bezug einer eventuell nur teilweisen Erwerbsminderungsrente, zum Rentenhinzuverdienst und Altersrentenbeginn eine Rolle. Die Eheregelungen für gleichgeschlechtliche Paare bedeuten auch eine Gleichstellung im Hinterbliebenenrentenbezug. Auch hierzu geben wir gerne Informationen.

Sofern Sie Ansprüche aus dem Beamtenversorgungssystem haben oder Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (z.B. als Architekt, Arzt, Apotheker), sind wir bemüht auch hier Licht in das Dunkel zu bringen. Dies betrifft auch damit zusammen hängende Unklarheiten zur Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.

Die Beratungsstelle bietet nunmehr durch einen externen Sozialberater einmal monatlich Hilfe zu den o.g. Themen an. Auch in Fragen des Widerspruchs und der Klage gegen Bescheide geben wir gerne Informationen.

 
Termine können über das Sekretariat vereinbart werden.