Längst überfällig - das neue Selbstbestimmungsgesetz

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Am 12. April 2024 wurde ein entscheidender Schritt für die geschlechtliche Selbstbestimmung in Deutschland getan. Nach langen Verhandlungen und einem zähen Ringen wurde endlich das neue Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz markiert das Ende der überholten Vorgaben, die noch aus den 80er Jahren stammten und unter dem Namen "Transsexuellengesetz" bekannt waren. Endlich passt sich die Gesetzgebung der Realität und den Bedürfnissen der heutigen Zeit an.

Die AHF begrüßt diese wegweisende Änderung ausdrücklich. Für die AHF ist die geschlechtliche Selbstbestimmung ein grundlegendes Menschenrecht, das im alten Gesetz eklatant verletzt wurde. Die diskriminierenden und demütigenden Verfahren wie Sachverständigengutachten und ärztliche Atteste gehören nun der Vergangenheit an. Ebenso entfällt die finanzielle Belastung, da diese Gutachten bisher aus eigener Tasche finanziert werden mussten. Demokratische Grundrechte, die selbstverständlich sein sollten, werden endlich auch für diese Personengruppe gewährt.

Es ist wichtig zu betonen, dass die geschlechtliche Selbstbestimmung kein willkürlicher Akt ist oder Personen sich davon einen Vorteil erhoffen. Trans*geschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen sind nach wie vor stark von Diskriminierung betroffen, sei es in ihren Familien, auf dem Arbeitsmarkt oder in gesellschaftlichen Kontexten. Das Selbstbestimmungsgesetz ebnet den Weg für eine niedrigschwelligere Möglichkeit, die eigene geschlechtliche Identität zu leben.

Die AHF hofft, dass diese bedeutende Änderung nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich eine breitere Akzeptanz fördert. Eine Gesellschaft, in der alle Menschen in Selbstbestimmung leben können, sollte unser gemeinsames Ziel sein.

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